Umsetzung der 28. CoBeLVO

Liebe Judokas, liebe Mitglieder.

Die aktuelle 28. CoBeLVO des Landes Rheinland-Pfalz sieht weitere umfangreiche Maßnahmen vor. Für den Trainingsbetrieb bedeutet das zusammengefasst:

  • Mit der neuen Verordnung wurde eine flächendeckende 2G Regelung eingeführt.
  • Ausnahmen gelten für
    • Kinder unter 12 Jahren und 3 Monaten, hier ist keine Immunisierung und keine Test erforderlich.
    • Jugendliche zwischen 12 4 Monaten und 17 Jahren, hier gilt 3G, d.h. Personen in dieser Altersgruppe, die nicht immunisiert sind können mit einem negativen Test am Training teilnehmen.

Die Vorstandschaft hat in einer am 25.11.21 durchgeführten Sitzung beschlossen, diese Vorgabe der Landesregierung wie folgt auszuweiten:

  • ALLE Kinder die nicht getestet oder genesen sind müssen bei Antritt des Trainings die Bestätigung über einen negativen Schnelltest vorlegen der nicht älter als 24h sein darf, unabhängig vom Alter.
  • In der Schule durchgeführte Tests werden akzeptiert, das negative Ergebnis wird dann über ein Formular bestätigt. Der Test darf in diesem Fall auch nicht länger als 24h zurück liegen.
  • Immunisierte Kinder (Geimpft oder genesen) werden gebeten, sich trotz Immunisierung auch vor jedem Training zu testen da auch hier eine Infektion/Übertragung möglich ist.
  • Selbstverständlich gilt die erweiterte Testpflicht auch für alle Erwachsenen/Trainer
  • Die Regelung gilt für die Trainingsgruppen Mo./Fr.. Für die Gruppen am Mittwoch werden gesonderte Regelungen getroffen die von Sina im Training bzw. in der jeweiligen WhatsApp Gruppe bekannt gegeben werden.

Zum Ablauf folgende Punkte:

  • Bis ein entsprechender Ablauf für die Testung vor Ort organisiert ist, wird der Test zu Hause unter Aufsicht durchgeführt. Die Erziehungsberechtigten fungieren in dem Fall als „beauftrage Person“ des Vereins (§3, Satz 5) und bestätigen das negative Testergebnis über ein entsprechendes Formular.
  • Das Formular steht auf der Website zum Download bereit (http://www.judoclub-schindhard.de/wp-content/uploads/2021/11/211125_Eigenerklärung-Corona-Testung.pdf)
  • Der Verein bemüht sich, ein Kontingent an Tests zu erwerben, um ggf. welche zur Verfügung stellen zu können.
  • Auch die Erstattung von selbst erworbenen Tests ist möglich (sofern das getestete Kind unter 12 Jahren 3 Monate alt ist und auch am Training teilgenommen hat)
  • Die Trainer sind angehalten die Umsetzung zu kontrollieren und nur berechtigten Personen Zugang zum Gebäude zu gewähren.

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